Nieders?chsisches Datenschutzzentrum (NDZ)

Archiv

Im Gespr?ch mit dem Radiosender NDR Info warnt der Leiter des Nieders?chsischen Datenschutzzentrums (NDZ), der Jurist Prof. Volker Lüdemann, vor folgenschweren Verletzungen der Privatssph?re durch die Datensammlung im modernen Auto.

Es ist l?ngst kein Geheimnis mehr: Moderne Autos erheben zahlreiche Daten, die im und um das Fahrzeug herum anfallen, und senden in regelm??igen Abst?nden ein Datenpaket an den Fahrzeughersteller. Bis zu 200 Sensoren sind es laut ADAC, die gro?e Datenmengen sammeln k?nnen. Den stillen Versand an den Hersteller erm?glichen SIM-Karten, die im Fahrzeug verbaut werden und seit Einführung des automatischen Notrufsystems "eCall" bei Neuwagen vorgeschrieben sind.

Im Gespr?ch mit dem Radiosender NDR Info hat der Jurist Volker Lüdemann vor folgenschweren Verletzungen der Privatssph?re durch jene Datensammlung im modernen Auto gewarnt. Insbesondere das Zusammenführen, Kombinieren und Auswerten verschiedener Sensordaten sei brisant:

"Wenn wir die Daten der Sitzbelegungssensoren mit den Fahrtzielen zusammenführen und dann sehen, dass das Gewicht auf einem Sitz in einem 9-Monats-Zeitraum kontinuierlich zunimmt und h?ufig ein Babyfachmarkt angesteuert wird, dann wissen natürlich alle, die Zugriff auf den Datenstrom haben, dass einschneidende Ver?nderungen der Lebenssituation anstehen", veranschaulicht Lüdemann die Kombination verschiedener Daten.

"Die Hersteller k?nnen auf solche Informationen natürlich reagieren, etwa durch gezielte Werbung", sagt der Jurist.

Der ADAC hatte in der Vergangenheit gezeigt, wie vielf?ltig die Daten sind, die im modernen Auto anfallen. Sie lassen Rückschlüsse zu etwa auf den Fahrstil oder das Nutzungsprofil. Diese Daten k?nnen etwa in Gerichtsverfahren oder für Versicherungsunternehmen interessant sein. Hersteller k?nnen ferner nach Einwilligung die Kontakte der via Bluetooth mit dem Auto verbunden Smartphones auslesen. Ist etwa ein Fitnessarmband auf diese Weise mit dem Fahrzeug verbunden, kann der Fahrzeughersteller auch auf die Herzfrequenzdaten der FahrerInnen zugreifen.

Bislang berufen sich die Autohersteller darauf, diese Daten nicht zusammen zu führen und kommerziell zu nutzen. Entsprechende Gesch?ftsmodelle sind gleichwohl bereits in Planung. Unternehmensberatungen sch?tzen, dass sich rund 100 Milliarden Euro Umsatz im Jahr mit Autodaten erwirtschaften lassen.

Für den Juristen Lüdemann, der die Bundesregierung als Sachverst?ndiger beim automatisierten Fahren beraten hat, fehlt es aktuell noch an klaren datenschutzechtlichen Regeln: Was dürfen die Hersteller erfassen, für welche Zwecke dürfen die Daten verwendet werden und welche Widerspruchsm?glichkeiten hat der Endverbraucher?

Den ganzen Radiobeitrag k?nnen Sie hier nachh?ren.

 

Von: David Knollmann