Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

für hinweisgebende Personen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verst??e melden oder offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen T?tigkeit (bzw. ihrem Studium) an der 欧洲体育在线_欧洲冠军联赛-投注*直播 Osnabrück erlangt haben.

Die interne Meldestelle der 欧洲体育在线_欧洲冠军联赛-投注*直播 Osnabrück nimmt Informationen von Besch?ftigten und Studierenden entgegen, welche in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) fallen.

Dazu geh?ren unter anderem:

  • Verst??e, die strafbewehrt sind,
  • Verst??e gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Verst??e gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von ?ffentlichen Auftr?gen,
  • Verst??e gegen Vorschriften des Umweltrechts,
  • ?u?erungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Versto? gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Eingehende Meldungen werden von der internen Meldestelle vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass die Ihrerseits gegebenen Hinweise bereits Informationen enthalten k?nnen, die zu einer Offenlegung Ihrer Identit?t führen oder auf andere Weise Rückschlüsse auf Sie als hinweisgebende Person zulassen.

Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausma? der Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Wenn hinweisgebende Personen ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten sie sp?testens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbest?tigung.

Für die interne Meldestelle wurden die folgenden Meldewege eingerichtet:

  • Meldung per E-Mail
  • Meldung per Briefpost
  • Meldung per Telefon
  • pers?nliches Treffen

Die Meldestelle überprüft Hinweise auf Plausibilit?t und ergreift angemessene Ma?nahmen. Sofern die Meldung nicht anonym erfolgte, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten Informationen über die geplanten oder bereits ergriffenen Ma?nahmen.