Studieng?nge ohne oder mit Zulassungsbeschr?nkung

An der 欧洲体育在线_欧洲冠军联赛-投注*直播 Osnabrück werden sowohl zulassungsfreie als auch zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge angeboten.

In zulassungsfreien Studieng?ngen hat jede Studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.

In Studieng?ngen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazit?t übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschr?nkung. Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw. Zulassungsangebote (bei Studieng?ngen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.

Zulassungsfreie Studieng?nge

Für einen Studiengang, der als zulassungsfrei gekennzeichnet ist, wird an der 欧洲体育在线_欧洲冠军联赛-投注*直播 Osnabrück kein Auswahlverfahren geführt. 

In zulassungsfreien Studieng?ngen hat jede studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.

Welche Studieng?nge an der 欧洲体育在线_欧洲冠军联赛-投注*直播 Osnabrück zulassungsfrei sind und wie Sie sich einschreiben k?nnen, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationen.

Zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge

In Studieng?ngen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazit?t übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschr?nkung. Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw.  Zulassungsangebote (bei Studieng?ngen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.