F?rderung

Promotionskolleg

Abschlussf?rderung der Å·ÖÞÌåÓýÔÚÏß_Å·ÖÞ¹Ú¾üÁªÈü-Ͷע*Ö±²¥ Osnabr¨¹ck

Die Å·ÖÞÌåÓýÔÚÏß_Å·ÖÞ¹Ú¾üÁªÈü-Ͷע*Ö±²¥ Osnabr¨¹ck stellt f¨¹r ihre Doktorandinnen und Doktoranden pro Jahr bis zu 5 Stellen der Verg¨¹tungsgruppe TV-L 13, 50%, zur Verf¨¹gung, um die Dissertation zum Abschluss zu bringen. Abschluss bedeutet hier Einreichung der Arbeit beim jeweiligen Promotionsausschuss. Die f¨¹r die F?rderung von Doktorandinnen und Doktoranden j?hrlich zur Verf¨¹gung stehenden Finanzmittel legt das Pr?sidium im Rahmen der Haushaltsberatung fest. Antragstellerin bzw. Antragsteller sind die jeweiligen Betreuenden der Å·ÖÞÌåÓýÔÚÏß_Å·ÖÞ¹Ú¾üÁªÈü-Ͷע*Ö±²¥ Osnabr¨¹ck der kooperativ Promovierenden.

Das Antragsformular sowie die allgemeinen Voraussetzungen und F?rderkriterien finden Sie im Intranet.

Interne finanzielle F?rderung

Die Å·ÖÞÌåÓýÔÚÏß_Å·ÖÞ¹Ú¾üÁªÈü-Ͷע*Ö±²¥ Osnabr¨¹ck stellt interne F?rderinstrumente zur Verf¨¹gung, um Promovierende finanziell zu unterst¨¹tzen. Die F?rderung kann von Promovierenden beantragt werden, die eine Promotionsvereinbarung abschlossen haben und damit im Promotionskolleg registriert wurden.